Pflegegrade

Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade.

Bei den Pflegestufen waren die Pflegezeiten noch unheimlich wichtig, jetzt sind es Punkte, wobei jetzt Psychische Gesichtspunkte mit dazu gekommen sind.

Wer von den Pflegestufen in die Pflegegrade übergeleitet wurde, bekommt lebenslang den Pflegegrad und darf nicht mehr runter gestuft werden, außer er braucht keine Pflege mehr bzw. unterhalb Pflegegrad 1 (12,5 Punkte).

Sie müssen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse stellen. Diese wird den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) beauftragen ein Gutachten zu erstellen. Dafür kommt jemand vom MDK zu Ihnen nach Hause und wird sich das Umfeld und die Person genau betrachten. Häufig werden Dinge nicht akzeptiert oder „vergessen“ einzutragen, daher ist es ratsam, sich immer eine Kopie des Gutachtens schicken zu lassen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Das ganze ist nervig und teilweise mit viel Aufwand verbunden, aber wenn es Ihnen zusteht, dann sollten Sie auch dafür kämpfen!

Dazu muss man sagen, dass es Vereine wie den VDK oder den SoVD gibt, die das Know-How für solche Widersprüche und eventuelle Klagen haben, was für Mitglieder „kostenlos“ ist. Daher sollte man über eine Mitgliedschaft nachdenken.